Anstatt sich mit der klassischen Lösung zufrieden zu geben und ihr Erbe standardmäßig ihrer Tochter zu überlassen, traf Louise eine mutige Entscheidung: Sie ließ ein Testament aufsetzen, in dem sie ihre Tochter Marie als Alleinerbin einsetzte.
Auf den ersten Blick erscheint dieses Detail trivial: Als Einzelkind hätte Marie ohnehin den gesamten Nachlass geerbt. Doch diese kleine Entscheidung ändert alles. Denn als Universalvermächtnisnehmerin kann Marie sich selbst beschränken : Sie kann nur einen Teil des Nachlasses annehmen und den Rest anderen Begünstigten, in diesem Fall ihren eigenen Kindern, überlassen.
Eine zweistufige Übertragungsstrategie
siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite